Aktuelles aus der Gemeinde

Hundesteuerveranlagung 2024

Nach der Hundesteuersatzung unterliegt das Halten eines über 3 Monate alten Hundes der Steuer.

Wer am 01. Januar 2024

  1. Erstmals einen Hund hat
  2. Mehr oder weniger Hunde als bisher oder keine Kund mehr hält,

muss dies bis zum 01.12.2023 dem Bürgermeisteramt melden.

 

Führerschein-Pflichtumtausch für die Jahrgänge
1965 bis 1970 läuft am 19. Januar 2024 aus

Abschaffung des Kinderreisepasses

Das Gesetz sieht die Abschaffung des Kindereisepasses zum 1. Januar 2024 vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist.

Bekanntmachung

zur Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung,