Verwaltungsleistungen
Personalausweis & Reisepass
Auch für Personen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten). Unbedingt erforderlich ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Fingerabdrücke sind für Personen ab dem 6. Lebensjahr Pflicht.
Personalausweis
Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
den elektronischen Identit.tsnachweis (eID-Funktion) und die Unterschrifts-/Signaturfunktion.
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich für Personen ab dem 16. Lebensjahr immer eingeschaltet.
Kosten:
- 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren bei sechs Jahren Laufzeit
- 37,00 EUR für Personen ab 24 Jahren bei zehn Jahren Laufzeit
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument ben.tigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aush.ndigung des neuen Personalausweises zurückgeben. Kosten 10,00 EUR
Weitere Informationen unter:
Reisepass
Kosten:
- 60,00 EUR 82,00 EUR für Personen ab 24 Jahren bei zehn Jahren Laufzeit
- 37,50 EUR 59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren bei sechs Jahren Laufzeit
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Ausweisdokument ben.tigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben. Kosten 26,00 €.
Kinderreisepass
- Kinderreisepässe für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (jährliche Verlängerung). Biometrisches Lichtbild erforderlich.
Kosten:
- 13,00 EUR für die Erstausstellung (Gültigkeitsdauer 1 Jahr)
- 6,00 EUR für die Verl.ngerung (jährliche Verlängerung)
Das Bundesministerium des Innern teilt mit, dass eine Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses nur erfolgen darf, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist. Ist dieser bereits ungültig, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden und eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Wertstoff- und Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung wird seit 01.01.2023 vom Landkreis übernommen. Ein Müllkalender
wurde vom Landratsamt postalisch an alle Haushalte geschickt.
Grüngutcontainer
Auf dem Betriebsgelände der Firma Gbr Neubrand, Am Hopfengarten 5, Grundsheim Problemstoffe. Der Alb-Donau-Kreis führt zweimal im Jahr eine Problemstoff-Sammlung durch. Die Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.
Entsorgung von Glas
Beim Feuerwehrgerätehaus stehen für Glas (weiß, braun, grün) Depotcontainer den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Altkleidersammlung
Ein Altkleidercontainer vom Deutschen Roten Kreuz steht beim Feuerwehrhaus, Am Bühl 2. Der Erlös kommt dem Roten Kreuz zugute.
Papier- und Kartonagenentsorgung
Die Entsorgung von Papier- und Kartonagen erfolgt ausschließlich mit der „Blauen Tonne“. Die Firma Braig (Abfallentsorger), Ehingen holt die blaue Tonne monatlich ab.
Alteisensammlung
Die Vereinsgemeinschaft führt einmal jährlich eine Schrottsammlung durch.
Altbatterien
Im Rathaus steht ein Batteriesammelbehälter. Auf den gemeindlichen Müllkalender wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Weiterführende Links
Amtsblatt der Gemeinde Grundsheim
Das Amtsblatt der Gemeinde wird von der Gemeindeverwaltung wöchentlich erstellt und durch die Amtsbotin an die Haushalte verteilt.
Redaktionsschluss ist donnerstags, 09:00 Uhr.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Amtsblatt entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 20.07.1992 bekannt gemacht. Veröffentlicht werden auch Bekanntmachungen von Behörden, Vereinen sowie die kirchlichen Nachrichten der Seelsorgeeinheit und der evangelischen Kirchengemeinde Rottenacker.
Verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.
Gebühren Amtsblatt
- Für Bezieher des Amtsblattes beträgt der jährliche Bezugspreis 12,00 EUR
- Der Grundpreis für ein Werbeanzeige von ortsansässigen Bürgern beträgt 8,00 EUR
- Für auswärtige Kunden kosten Anzeigen bis 8 cm 16,00 EUR/li>
- größer 8 cm 20,00 EUR
Grundsheim Bodenrichtwertkarte
Unter dem folgenden Link können Sie die vom Gutachterausschuss am 04.07.2022 beschlossene Bodenrichtwertkarte mit den dazugehörigen Werten für die Gemeinde Grundsheim.
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
Realsteuerhebesätze
- Grundsteuer A: Hebesatz für Land- und Forstwirtschaft 320 v.H.
- Grundsteuer B: Hebesatz für sonstig bebaute Grundstücke 300 v.H.
- Grundsteuer: Hebesatz für Gewerbesteuermessbeträge 340 v.H.
Wasserversorgung
Die Gemeinde Grundsheim ist Mitglied bei der Bussenwasserversorgungsgruppe, Sitz Oberstadion
und bezieht ihr Trinkwasser vom Hochbehälter Sauggart. Die ermittelte Wasserhärte gemäß dem
„Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ wird dem Härtegrad 3 zugeordnet. Das Wasser wird jährlich
entsprechend der Trinkwasserverordnung untersucht und erfüllt diese Anforderungen in vollem
Umfang.
- Derzeit kostet 1 cbm Trinkwasser 1,75 EUR
Abwasserversorgung
Das Abwasser wird in der Sammelkläranlage in Rottenacker geklärt. Die Gemeinde ist über den Abwasserzweckverband „Winkel“ an diese Kläranlage angeschlossen.
- Schmutzwassergebühr je cbm Abwasser: 2,65 EUR
- Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche 0,16 EUR
Hundesteuer
- Ersthund 40,00 EUR
- Zweithund 80,00 EUR
- Kampfhund (Ersthund) 480,00 EUR
- Kampfhund (Zweithund) 960,00 EUR
Bestattungsgebühren
Die Gemeinde ist Eigentümer des örtlichen Friedhofs und der Leichenhalle
Es werden hierfür folgende Gebühren erhoben:
- Kinderreihengrab für Personen bis 10 Jahren 120,00 EUR
- Reihengrab für Personen über 10 Jahren 200,00 EUR
- Reihengrab 200,00 EUR
- Familiengrab 400,00 EUR
- Urnenwahlgrab 300,00 EUR
- Zusätzliche Urne in einem Erdgrab 150,00 EUR
Leichenhalle
- Benutzungsgebühr Leichenhalle 50,00 EUR
- Benutzungsgebühr Aussegnungsplatz 20,00 EUR