Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Grundsheim.
Die Gemeinde Grundsheim ist bemüht, ihre Website https://unterstadion.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV BW). Die Website basiert auf modernen Webstandards und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente/Informationsblätter zum Download: Dokumente/Informationsblätter sind noch nicht barrierefrei, wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
- Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. - Bilder: Teilweise fehlen Alternativtexte oder diese sind unzureichend.
- Insbesondere fehlen in den Bildergalerien momentan die Alternativtexte (sogenannte Alt-Texte), die eine Beschreibung der Bilder für die Nutzung mit Screenreadern bereitstellen. Wir arbeiten daran, diese Texte nach und nach zu ergänzen, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
- Seite Inhalte in leichter Sprache fehlt
Die wesentlichen Inhalte dieser Erklärung werden kurzfristig in leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung gestellt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29. März 2022 erstellt und zuletzt am 26. Juni 2025 aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung auf Basis der Anforderungen der BITV 2.0. Die Bewertung umfasst:
- Einsatz automatisierter Testtools (Wave, axe DevTools und Browser-Webentwickler)
- manuelle Tests (zum Beispiel Tastaturnavigation, Farbkontraste)
- Screenreader-Tests (MAC VoiceOver)
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
- Gemeinde Grundsheim
- Kirchweg 1
- 89613 Grundsheim
- E-Mail: info(@)grundsheim.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die unter Ziffer 4 genannte Stelle wenden. Erhalten Sie innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
- Schlichtungsstelle
- Else-Josenhans-Straße 6
- 70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 123-39375
- E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
- Website: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Website optimiert auf Barrierefreiheit
Barrierearmes Design
- Kontrastreiches Layout und berücksichtigen die Geräteeinstellungen
- Valides und semantisch korrektes Markup, Landmark Roles
- Links und Text können klar voneinander getrennt werden
- CSS Animationen sind sparsam und dezent und berücksichtigen die Geräteeinstellung
CMS und Templates
- Skalierbare Schriften / Layout über die Zoomfunktion des Browsers
- Die Website basiert auf einem CSS-Layout
- Klare Benutzerführung und Verzicht auf eine grafische Navigation.
- Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichnung als Navigation.
- Verwendung von Sprungmarken
- Verzicht auf automatische Pop-ups
Geplante Verbesserungen
- Ergänzung aller Alternativtexte, geplanter Zeitpunkt bis 31. Juli 2025
- Überarbeitung aller PDF-Dokument, geplanter Zeitpunkt bis 31. Dezember 2025
- Leichte Sprache, geplanter Zeitpunkt bis 31. Dezember 2025